Die WEG-Verwaltung nach Ihren Wünschen

Sind Sie Eigentümer oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Sie in besten Händen wissen möchten?
Dann sind Sie hier genau richtig!

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In einer solchen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen einige Aufgaben an. Nicht nur die eigene Wohnung als Teil des Sondereigentums muss gepflegt werden: Man muss sich auch um das in der Teilungserklärung definierte gemeinschaftliche Eigentum kümmern. Das kann mitunter durchaus zeit- und kostenintensiv werden. Um hier die Arbeit zu erleichtern, bedarf es klarer Regelungen.
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum? Wofür ist jeder Einzelne in der WEG verantwortlich? Solche Fragen werden zum Beispiel im Wohnungseigentumsgesetz beantwortet. Um bei der WEG-Verwaltung auch in rechtlicher Hinsicht den Überblick zu behalten, bieten wir Ihnen unsere fachkundige Hilfe an.

Die Wohnungseigentumsverwaltung der immokuron am Niederrhein unterstützt Sie bei allen Anliegen rund um Ihre WEG. Dabei garantieren wir Ihnen eine individuell abgestimmte und gewissenhafte Verwaltung Ihres Eigentums.

Unsere Dienstleistungen

Die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Was dabei alles zu den Aufgaben eines WEG-Verwalters zählt, ist in § 27 Abs. 1 und Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Wir bieten Ihnen einen Service, der über die selbstverständlichen Pflichten eines WEG-Verwalters hinausgeht.
Unser Ziel ist es, sie umfassend und persönlich zu betreuen. Hierbei können Sie selbst entscheiden, in welchem Maß Sie in die einzelnen Aufgaben eingebunden sein möchten. Selbstverständlich arbeiten wir transparent und lassen Sie zu jeder Zeit an unserem Handeln teilhaben.

Wir gewährleisten eine zuverlässige Verwaltung und Betreuung Ihrer WEG in kaufmännischer, juristischer, technischer und kommunikativer Hinsicht.
Unsere Aufgabenbereiche umfassen:

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Hilfe bei der Kontenverwaltung
  • Erstellung der Jahres- und Betriebskostenabrechnung

Juristische Beratung:

  • Hilfe bei der Teilungserklärung
  • Hilfe bei jeglichen Fragen zum WEG-Recht

Technische Verwaltung:

  • Beauftragung von Dienstleistern
  • Kontrolle und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Kommunikation:

  • Hilfe bei der Kommunikation zwischen den Mietparteien
  • Einberufung und Betreuung von Eigentümerversammlungen

Kaufmännische Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung

Wirtschaftsplan

Jedes Jahr erstellen wir für Sie einen Wirtschaftsplan. Darin eingeschlossen ist ein Ausweis der Verteilung. Dieser besteht aus den Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen je nach Sonder- und Teileigentum. Wir schlagen die Höhe der Hausgelder vor, die Eigentümerversammlung kann sie dann begutachten und beschließen.
Uns als WEG-Verwaltung ist besonders wichtig, dass der von uns vorgeschlagene Wirtschaftsplan individuell auf Ihre Bedürfnisse und eventuelle Sanierungspläne abgestimmt ist. Das umfasst selbstverständlich auch die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind!

Kontenverwaltung

In einer WEG müssen verschiedene Konten geführt werden. Das sind zum Beispiel:

  • Einnahmekonten
  • Rücklagekonten
  • Verrechnungskonten
  • Hausgeldkonten

Damit Sie hier stets den richtigen Überblick haben, nehmen wir Ihnen die Arbeit der Kontenverwaltung ab. Wir behalten für Sie sämtliche Kontenbewegungen im Blick – insbesondere die pünktlichen Eingänge von Mieten und Hausgeldzahlungen.

Jahres- und Betriebskostenabrechnung

In der Betriebskostenabrechnung sind die laufenden, jährlich wiederkehrenden Kosten festgelegt, die durch die Haltung des Gebäudes entstehen. Hierbei gibt es einiges zu beachten: Man muss einen Umlage- oder Verteilungsschlüssel vereinbaren, alle abgerechneten Kosten präzise benennen und die entsprechenden Fristen einhalten. Dabei sind also Genauigkeit und ein guter Überblick gefragt.
Unsere Spezialität ist es, all diese Formalitäten einzuhalten. Wenn Sie uns als Verwalter engagieren, nehmen wir Ihnen diese umfangreiche Arbeit gerne ab.
Weitergehende Informationen rund um die Betriebskostenabrechnung finden Sie in unseren FAQs oder in unserem Blog.

Juristische Beratung

Juristische Beratung

Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung ist notwendig, wenn innerhalb eines Hauses z. B. Wohnungen verschiedene Eigentümer haben. Man braucht sie auch, wenn eine WEG neu gegründet wird. Die Teilungserklärung ist ein juristisches Dokument.
Sie besteht aus verschiedenen Teilen:

  • Der Aufteilungsplan – gibt die Aufteilung des Gebäudes und die Anteile der einzelnen Besitzer am Gebäude an.
  • Die Abgeschlossenheitsbescheinigung – legt fest, dass die einzelnen Gebäudeteile unabhängig voneinander genutzt werden dürfen.
  • Die Gemeinschaftsordnung – benennt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.

Bei der Erstellung Ihrer Teilungserklärung steht unsere WEG-Verwaltung am Niederrhein Ihnen tatkräftig und kompetent zur Seite. Wir vermitteln Ihnen außerdem den passenden Notar. Dieser setzt die Teilungserklärung gemäß rechtlicher Normen auf. Wir sorgen dafür, dass die Erklärung auf Sie persönlich abgestimmt verfasst wird und so all Ihre Interessen abdeckt.

WEG-Recht

Benötigen Sie Hilfe bei der Verwaltung Ihres Wohneigentums? Oder möchten Sie wissen, was genau zum Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum zählt? Unsere Wohnungsverwaltung am Niederrhein hat die passenden Antworten für Sie!
Das WEG-Recht ist umfassend – manchmal ist nicht alles auf den ersten Blick ersichtlich. Deshalb stehen unsere juristischen Experten Ihnen bei allen aufkommenden Fragen fachkundig und mit dem rechtlichen Know-How zur Seite.

Technische Verwaltung

Technische Verwaltung

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Beauftragung von Dienstleistern

Als WEG-Eigentümer können Sie bestimmen, welche Arbeiten von den Parteien selbst übernommen werden und für welche eine Dienstleistungsfirma beauftragt wird. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche der Gebäudereinigung oder der Gartenpflege. Hierbei berät die immokuron am Niederrhein Sie gerne.
Unser Leistungsspektrum ist dabei breit gefächert: Wir verfügen zum Beispiel über ein großes Netzwerk an Handwerkern und anderen Dienstleistern, welche wir an Sie vermitteln. Die Koordination von Telekommunikations- und Energieverbrauchsanschlüssen wird ebenfalls von uns übernommen.
Natürlich kümmern wir uns auch nach der Beauftragung um die regelmäßige Überprüfung der jeweiligen Firmen und ihrer Arbeit.

Kontrolle und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Zusätzlich zu der Koordination von Dienstleistungsfirmen sorgen wir gerne für die Kontrolle und Instandhaltung Ihres Gemeinschaftseigentums.
Die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer WEG fällt manchmal schwer. Die Mitglieder nutzen das Eigentum gleichermaßen. Im Zweifelsfall kann es dadurch zu unklaren Zuständigkeitsstrukturen kommen. Die Konsequenzen davon sind Schäden oder sogar eine Wertminderung des Eigentums.
Als WEG-Verwaltung sorgen wir dafür, dass dies nicht passiert. Wir führen regelmäßige Kontrollen Ihrer Wohnanlage durch. So erkennen wir etwaige Mängel frühzeitig. Außerdem kümmern wir uns um die passenden Sonderfachleute. Uns ist wichtig, dass der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt und Sie zufrieden sind.

Kommunikation

Kommunikation

Kommunikation zwischen Parteien

Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen aus mehreren Parteien. Hier treffen zwangsläufig verschiedenste Interessen und Anliegen aufeinander. Diese müssen nicht immer die gleichen Ziele verfolgen.
Wir unterstützen Sie in solchen Situationen gerne, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Mithilfe unseres juristischen Fachwissens bewirken wir einen Interessensausgleich zwischen den Eigentümern.
Wir fungieren als unparteiische Wohnungseigentumsverwaltung. So erarbeiten wir die entsprechenden Lösungen für Sie, mit denen alle einverstanden sind. Natürlich helfen wir Ihnen auch dabei, diese Lösungen in die Tat umzusetzen.

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Einberufung von Eigentümerversammlungen

Zentral für die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Eigentümer ist die Wohnungseigentümerversammlung. Auch sie wird durch das WEG-Recht geregelt. Mindestens einmal im Jahr muss so ein Treffen aller Wohnungseigentümer einberufen werden. Hierbei werden dann alle Belange der Eigentümergemeinschaft geklärt.
Gerne übernehmen wir die Organisation und Themensetzung der Versammlung für Sie, ganz nach Ihren Wünschen. Auch während der Eigentümerversammlung stehen wir Ihnen bei Seite. Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Entscheidungen. Diese betreffen zum Beispiel die Bereiche:

  • Hausordnung
  • Gebrauchsregelung
  • Entscheidungen über bauliche Veränderungen
  • Instandhaltung und -setzung Ihres Eigentums

Haben wir Ihr Interesse geweckt, doch es sind noch Fragen offen geblieben?

Dann schauen Sie doch auf unserer FAQ-Seite oder auf unserem Blog vorbei. Oder noch einfacher: Vereinbaren Sie direkt Ihr persönliches Beratungsgespräch mit uns.

Wir freuen uns auf Sie!