Praxisbeispiele: Hausverwaltung

Hier erklären wir Ihnen anschaulich, wie die immokuron Ihnen bei der Hausverwaltung unterstützt: Bei Vermietung, WEG-Verwaltung, Umbau oder Sanierung – wird sind Ihr vertrauensvoller Partner für alle Bereiche der Haus- und Wohnungsverwaltung am Niederrhein. Unsere Beispiele aus der Praxis:

Vermietung von eigenen Wohnungen an Studierende

Vermietung von eigenen Wohnungen an Studierende

Sie besitzen eine Immobilie mit mehreren Wohnungen, die Sie gerne vermieten möchten. Da Ihr Objekt in der Nähe der Hochschule Rhein-Waal in Kleve liegt, würden Sie die Wohnungen gerne an Studierende vermieten. Was müssen Sie hierbei beachten? Und ist so eine Vermietung sehr viel Arbeit?

Grundsätzlich können die Vermietung und Verwaltung von mehreren Wohnungen ziemlich aufwendig sein. Der Prozess der Neuvermietung umfasst viele einzelne Schritte, die Sie gewissenhaft durchlaufen sollten. Nur so finden Sie die passenden Mieter für Ihr Objekt. Wenn diese Mieter gefunden sind, hört die Arbeit nicht auf. Laufende Kosten müssen verwaltet werden, Sie müssen Abrechnungen erstellen und sich um Instandhaltungen und etwaige Reparaturen kümmern. Und gleichzeitig sollten Sie immer ein offenes Ohr für die Belange Ihrer Mieter haben.

Damit Sie hierbei nicht den Überblick verlieren und Ihren Aufgaben und Verpflichtungen gerecht werden können, unterstützen wir Sie gerne. Mit unserer Erfahrung als Immobilienmakler und Hausverwalter stehen wir Ihnen tatkräftig bei Seite. Wir dienen Ihnen und Ihren Mietern jederzeit als Ansprechpartner und kümmern uns um alles, was erledigt werden muss.

Diesen Service bieten wir auf Deutsch, Englisch und Niederländisch an. So kann auch die Kommunikation mit den Studierenden der internationalen Hochschule Rhein-Waal stets problemlos bewältigt werden.

Für Sie wird Ihre Immobilie mit den einzelnen Wohnungen zu einem rentablen Objekt mit individuellem Verwaltungsvertrag. Und dabei müssen Sie sich nicht einmal selbst um die zeit- und arbeitsintensive Neuvermietung oder die Verwaltung der Anliegen Ihrer Mieter kümmern.

Umbau eines Bauernhauses in mehrere zu vermietende Einheiten

Umbau eines Bauernhauses in mehrere zu vermietende Einheiten

Sie haben ein großes, altes Bauernhaus am Niederrhein geerbt. Nun können oder wollen Sie nicht selbst in dem Objekt wohnen, möchten es aber dennoch nicht verkaufen. Was können Sie tun, um das Haus sinnvoll zu nutzen?

Eine gute Möglichkeit ist es, das Haus zu vermieten. Gerade ein Objekt wie Ihres ist bei Mietern im Umkreis sehr beliebt. Viele träumen vom idyllischen Leben auf dem Land, möchten aber kein eigenes Eigentum erwerben. Deshalb wird es für Sie nicht schwierig sein, geeignete Mieter zu finden.

Zusätzlich zu ihrem ohnehin schon großen Haus befinden sich möglicherweise noch weitere Gebäude auf dem Grundstück. Das sind beispielsweise Scheunen oder alte Stallungen. In diesem Fall bietet es sich besonders gut an, das Objekt in mehrere kleine, zu vermietende Wohneinheiten aufzuteilen. Dies muss allerdings gut koordiniert und umgesetzt werden. Hierbei helfen wir Ihnen gerne!

Wir unterstützen Sie bei der Organisation und Planung des Umbaus. Gemeinsam mit Ihnen entwerfen wir die Aufteilung der jeweiligen Wohnungen. Außerdem führen wir alle notwendigen Vermessungen und Berechnungen durch, um die Einheiten zu richtig und einen angemessenen Mietpreis zu bestimmen. Auch die weiteren Dienstleistungen rund um die Vermietung und die anschließende Verwaltung übernehmen wir gerne für Sie.

Dadurch ergeben sich für Sie gleich mehrere Vorteile: Ihnen wird die Arbeit abgenommen, Sie müssen sich nicht selbst mit den einzelnen Notwendigkeiten auseinandersetzen und das Haus wird wirtschaftlich sinnvoll genutzt. Und das Wichtigste: Das Eigentum bleibt in der Familie und ist in guten Händen. Es bleibt nach wie vor Ihr Haus, ohne dass Sie sich selbst um alles kümmern müssen.

Kostenverteilung bei Balkonsanierungen in einer WEG

Kostenverteilung bei Balkonsanierungen in einer WEG

Sie sind Eigentümer einer Erdgeschosswohnung als Teil einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Nun wurde bei der letzten Eigentümerversammlung beschlossen, dass alle Balkone saniert werden. Ihre Wohnung verfügt aber über gar keine Balkone. Müssen Sie sich also auch an den Kosten für den Umbau beteiligen, obwohl es Ihre Wohneinheit nicht betrifft?

Innerhalb einer WEG wird zwischen dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum unterschieden. Alle Installationen und Objekte, die von allen Eigentümern genutzt werden, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Dieses wird dementsprechend auch von allen Eigentümern gemeinsam verwaltet. Bei Sanierungen müssten demnach alle Eigentümer die Kosten tragen.

Die Balkone, die an den anderen Wohnungen saniert werden, werden ja nicht von allen genutzt. Deshalb nehmen Sie an, dass Sie sich daran nicht beteiligen müssen. Diese müssten ja eigentlich zum Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer gehören, oder?

Wir helfen Ihnen gerne, diese Unklarheiten zu beseitigen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir uns bestens aus mit dem WEG-Recht. Deshalb können wir Sie auch in Ihrer Situation richtig beraten:

Es ist richtig, dass der Boden der einzelnen Balkone in der Regel zum Sondereigentum der jeweiligen Wohneinheiten gehört. Allerdings kann es sein, dass das Gerüst der Balkone als Gemeinschaftseigentum gewertet wird. Je nachdem, was genau saniert wird, kann es also sein, dass alle Eigentümer die Kosten tragen müssen. Darüber hinaus sind noch weitere Faktoren relevant, etwa die Größe Ihrer Wohneinheit.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie die Kostenverteilung in Ihrer konkreten Situation aussieht. Dabei berücksichtigen wir, was in der Teilungserklärung Ihrer WEG festgehalten ist. Wir beantworten Ihre Fragen und schaffen Klarheit.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, doch es sind noch Fragen offen geblieben?

Dann schauen Sie doch auf unserer FAQ-Seite oder auf unserem Blog vorbei. Oder noch einfacher: Vereinbaren Sie direkt Ihr persönliches Beratungsgespräch mit uns.

Wir freuen uns auf Sie!